Diskussion am Thema vorbei (Allgemeines Forum)

EDO, Samstag, 09.12.2023, 17:33 (vor 1065 Tagen) @ rainman51

Es handelt sich um eine fiktive Frage. Mir geht es nicht darum, ob es richtig oder vernünftig ist, für einen - beispielhaft! - Gerechtstermin am nächsten Morgen die letzte Verbindung des Vorabends zu wählen.

Anders formuliert. Fahrgast F hat Ersatzbeförderung in Anspriuch genommen und die ist ihm vom Servicecenter Fahrgastrechte auch bewilligt worden. Es wurde für 400 km PKW-Fahrt 120 € erstattet. Die Frage war einzig und allein, ob er für die Rückfahrt auch entschädigt wird.

Anderes Beispiel: Fahrgast F2 hat eine Fahrkarte von A nach B und zurück nach A. Die Verbindung auf der Hinfahrt von A nach B fällt aus, er nimmt sein eigenes Auto. Ihm werden Fahrgastrechte zugesprochen für den ausgefallene Verbindung A-B. Nun kann er aber nicht mit dem Zug die Rückfahrt antreten, da er ungeplant ja sein Auto dabei hat.

Ist das verständlicher?


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