Verpasse heute letzten ICE von Köln nach Berlin -> Hotel? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Freitag, 02.06.2023, 17:46 (vor 319 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von bahnfahrerofr., Freitag, 02.06.2023, 17:51

Ich denke, wir reden nicht aneinander vorbei.

Für Ansprüche auf Erstattung von Kosten für eine Übernachtung oder eine Weiterbeförderung (Hilfeleistung) gilt: Diese Ansprüche bearbeitet das Servicecenter Fahrgastrechte dann, wenn ein Beförderer auf einer DB-Strecke zur Hilfeleistung an Ort und Stelle verpflichtet war (im Allgemeinen der Ort der Reiseunterbrechung)

Den Passus habe ich auch schon mal gelesen.

Was für mich unklar ist, ist die Frage wo die "Reiseunterbrechung" oder das "Stranden" denn stattfindet, wenn man im Ausland seinen Anschluss verpasst (z.B. am frühen Nachmittag), zu dem Zeitpunkt schon klar ist, dass man nicht mehr nach Hause kommt, dann aber auf eigene Faust (pünktlich) weiter in Richtung Ziel fährt (Deutschland), dort aber dann gegen Mitternacht nicht mehr weiter kommt.

Ein Anschlussbruch ist ja auch eine Art von Reiseunterbrechung. Muss aber zwingend nicht der Ort sein, an dem man letztendlich strandet.

Letztlich hat der Fahrgast ja eine Art Wahlrecht, wo er "strandet" bzw. wie weit er fahren will/muss, das ist ja nicht festgelegt. Ich dachte dass sich die DB darauf beruft und meint, man hätte ggf. noch im Ausland einen Hotelgutschein holen müssen oder muss in Vorleistung gehen und es bei der Auslandsbahn einreichen.

Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und es ist eigentlich doch eindeutig formuliert?


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