Verpasse heute letzten ICE von Köln nach Berlin -> Hotel? (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 02.06.2023, 16:39 (vor 931 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 02.06.2023, 16:40

Selbstverständlich hast du einen Anspruch auf Hilfeleistung (gegen die DB Fernverkehr AG!), auch wenn vorher irgendwo anders schon was schiefgegangen ist.


Aber m.E. nach Auslegung der DB nur dann, wenn bei der DB selbst nochmal was schief gegangen ist. Geht nur im Ausland was schief und man strandet dann irgendwo in D, will die DB trotz durchgehender (DB-) Fahrkarte nix davon wissen, weil sie nicht in der Lage sind abzurechnen vermutlich.

So steht es aber in den SCIC-NRT. Für Hilfeleistung (das schließt Beherbergung mit ein) ist nicht der Verursacher zuständig, sondern immer die Bahn, bei der man strandet.

Nr. 19.1.4:
Für Ansprüche auf Erstattung von Kosten für eine Übernachtung oder eine Weiterbeförderung (Hilfeleistung) gilt: Diese Ansprüche bearbeitet das Servicecenter Fahrgastrechte dann, wenn ein Beförderer auf einer DB-Strecke zur Hilfeleistung an Ort und Stelle verpflichtet war (im Allgemeinen der Ort der Reiseunterbrechung). Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine DB-Fahrkarte oder die Fahrkarte eines anderen ausgebenden Unternehmens handelt.

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