Zwei Ergänzungen (Allgemeines Forum)

Bremer, Bremen, Dienstag, 16.05.2023, 21:36 (vor 318 Tagen) @ Hansjörg

Erstens:
Bei Sturm wird generell weiter Entschädigung gezahlt. Zumindest, wenn der Sturm im Herbst war.
Wenn der Sturm im Winter war, dann nicht, da außergewöhnlich.

Gleiches gilt für andere Wetterphänomen, die untypisch sind.

Und zweitens:
Die DB hat sich neulich zu den neuen Fahrgastrechten geäußert.
Auch wenn sie nicht verpflichtet seien, werden kundenfreundliche, kulante Wege existieren. Da msn den Kunden nicht noch weitere Unannehmlichkeiten zumuten möchte.

Seien wir gespannt, wie die aussehen werden.


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