Warten auf den Richterspruch; Sinn und Zweck der FGR (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Dienstag, 16.05.2023, 21:00 (vor 17 Tagen) @ michael_seelze

Ich verweise mal auf einen älteren Beitrag von mir zur Thematik. Allzu viel dürfte sich nicht mehr am Text der VO geändert haben.
Auf jeden Fall wird es spannend sein, zu verfolgen, wann ein außergewöhnliches Wetterereignis vorliegt und wann ein gewöhnlicher jahreszeitlicher Sturm u. Ä. usw.

Vielleicht wird irgendwann mal ein Richter sagen:
Bis Windstärke X Bft muss die Bahninfrastruktur aushalten können, sonst liegt ein Bahnverschulden vor. Wird die Windstärke X hingegen überschritten, dann herrscht "höhere Gewalt" und der Fahrgast muss damit rechnen, dass das Verkehrssystem Bahn dann nicht mehr funktioniert.

Meine Meinung:
Die Entschädigungen von X% des Fahrpreises bei ein oder zwei Stunden Verspätung halte ich ohnehin eher für eine Werbemaßnahme oder Fahrgast-Beschwichtigungsmaßnahme als für erforderlich.
Taxi- oder Hotelgutscheine für gestrandete Fahrgäste hingegen sollten auf jeden Fall zu beanspruchen sein.

Versuch der Begründung:
Ich bin ja auch nicht deshalb krankenversichert, damit ich meine Standard-Hustentropfen immer kostenlos bekomme, sondern in erster Linie, weil mich teure Behandlungen (OP, Reha, Chemotherapie usw.) in den finanziellen Ruin treiben können.


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