Kommt das denn auch so? (Allgemeines Forum)

rainman51, Paderborn, Dienstag, 16.05.2023, 16:05 (vor 339 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von rainman51, Dienstag, 16.05.2023, 16:07

Das sind ja dann nur die Grundlagen. Fraglich ist bis jetzt aber, ob das auch so angewendet wird, oder ob die Bahn die Entschädigung weiter zahlt.

In der EVO steht ja auch, dass die Bahnunternehmen zu Gunsten des Kunden von den Regeln abweichen können.
Sprich die Bahn kann zur Kundenbindung die Entschädigung im gleichen Maße weiter zahlen.

Beispiel: Verursacht ein ICE eine Verspätung, kann man sich am Schalter 20 Prozent mehr in Gutscheinform auszahlen lassen.


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