Etwas Aufklärung, und: dafür gibt's eine Richtlinie... (Reiserätsel)

Regiosprinter, Donnerstag, 11.05.2023, 21:22 (vor 345 Tagen) @ loco_mo

Hbf:
"
Den Zusatz „Hbf“ (Hauptbahnhof) erhält der Personenbahnhof
mit der größten gesamtverkehrlichen Bedeutung
(Bahn, ÖPNV, MIV). Voraussetzung ist, dass sich auf dem
Gebiet der Gemeinde ein weiterer Bahnhof (Bahnanlage
mit mindestens einer Weiche) befindet, der gleichzeitig ein
Personenbahnhof ist. Haltepunkte (Definition gemäß Ril
408) sind keine Bahnhöfe.
"

Da hat wohl jemand bei "Gevelsberg Hbf" die Vorschriften nicht gelesen. :-)

Zusätze:
"
Bahnhöfe mit gleich oder ähnlich lautenden Bezeichnungen
werden durch Zusätze (Land, Stadt, Insel, Fluss, Gebirge
usw.) unterschieden (siehe Abschnitt 3.1.8.3) Diese
nichtamtlichen Zusätze sind hinter den Ortsnamen in
Klammern zu setzen.
"

Dazu lassen sich wohl endlos viele Beispiele finden.

Welden (stillgelegt)
Velden (b Hersbruck)

Amstetten (Württ)
Amstetten (NÖ)

Viele, viele Neustadts usw.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum