Kannst du das näher erläutern? (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Montag, 20.06.2022, 00:32 (vor 638 Tagen) @ musicus

Natürlich kann die tarifliche Gleichstellung einen Unterschied machen, z.B. wenn eine nur im Halbstundentakt verkehrende S-Bahn zu dem Bahnhof, zu welchem man Fahren will, verpasst wird und dass zu einer Verspätung >60 Minuten führt und das ohne den Anschlussverlust nicht der Fall gewesen wäre. Man schließt ja mit dem Kauf der Fahrkarte nicht einen Beförderungsvertrag, der nur genau für die Verbindung gilt, über die die Fahrkarte gebucht wurde, sondern man erwirbt eine Fahrkarte, die zu jedem tariflich gleichgestellten Bahnhof, der unter der auf der Fahrkarte bezeichneten Sammelbezeichnung zusammengefasst ist, gültig ist und dementsprechend kann auch für jede Verbindung, die von der Fahrkarte abgedeckt ist, Fahrgastrechte geltend gemacht werden.

Ist ja beim Flexpreis genauso, dass man den Fahrschein zwar fahrplanbasiert erwirbt, er aber trotzdem für alle Verbindungen der entsprechenden Produktklasse innerhalb der Raumgebrenzug gültig ist.


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