Kannst du das näher erläutern? (Allgemeines Forum)

musicus, Sonntag, 19.06.2022, 23:06 (vor 639 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von musicus, Sonntag, 19.06.2022, 23:09

Bahnhöfe, die der tariflichen Gleichstellung unterliegen, sind ja regelmäßig so nahe beieinander, dass es da nicht gerade zu Ankunftsdifferenzen im Stundenbereich kommt. Und weshalb sollten sich die FGR auf einen anderen Bahnhof anwenden lassen, als das bei Abschluss des Beförderungsvertrags angegebene Ziel? Die geplante Reiseverbindung sollte ja systemseitig hinterlegt sein.


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