? Erstattung von Inklusivreservierung nur über SC FGR? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 07.10.2021, 18:27 (vor 934 Tagen) @ Bremer

Das Servicecenter Fahrgastrechte kann man bei Reservierungs-Angelegenheiten immer adressieren.

Sind die denn überhaupt zuständig? Ich habe zwecks Rückzahlung einer Inklusivreservierung (innerdeutsche Relation; Online-Ticket, gebuchter Zug fiel aus) mit allen erforderlichen Daten an den Fahrkartenservice gewandt; dieser hat nach etwa einem Monat geantwortet, dass das Servicecenter Fahrgastrechte für Erstattungen aufgrund von Verspätungen und Zugausfall zuständig sei und man mein Anliegen dorthin weitergeleitet habe.

Bei der Rückzahlung der Inklusivreservierung handelt es sich aber weder um einen Anspruch aus der EU-FGR-Verordnung noch aus dem entsprechenden Abschnitt 9 "Fahrgastrechte" der BB PV der DB. Vielmehr ergibt sich der Anspruch aus Nummer 5.4 BB PV.

Vom SC FGR erhielt ich die Nachfrage, mit welchem Zug ich wann am Zielort angekommen sei. Diese Angabe werde benötigt, um zu prüfen, ob ein Erstattungsanspruch im Rahmen der Fahrgastrechte bestehe.
Dieser besteht aus meiner Sicht nicht.
Ist das Servicecenter Fahrgastrechte in meinem Fall der Rückzahlung einer Inklusivreservierung doch der richtige Ansprechpartner (und sollte ich ihm die unnötigen Angaben mitteilen?) Bisher bin ich beim Kommunikationsweg E-Mail an den Fahrkartenservice geblieben.
Könnte ich mir die Rückzahlung auch im personenbedienten Verkauf geben lassen?


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