Abkommen über Weiterreise im intern. Eisenbahnverkehr (AJC) (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 19.08.2021, 17:45 (vor 943 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 19.08.2021, 17:47

Hallo,

ich empfehle dazu, sich mal diese Frage in der DB-Community zu Gemüte zu führen:

https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-gezwungenermassen-gestuckslten-t...

Es gibt wohl ein Abkommen zwischen mehreren Eisenbahngesellschaften, das eine Weiterbeförderung auch bei gestückelten Tickets garantiert, die über die internationale Buchungsplattform gebucht wurden.

Es steht aber im gleichen Beitragsbaum, dass das nur gilt,

wenn alle Fahrkarten für die gesamte Strecke bei einem Verkehrsunternehmen innerhalb eines Auftrages gebucht wurden.

Und genau um diese Buchung bei einem Verkehrsunternehmen drehte sich ja auch hier die Diskussion.
Das für die Verspätung verantwortliche Bahnunternehmen muss diese auf der Fahrkarte bestätigen. Siehe auch diese Website von Marcel Irsfeld. Es handelt sich im übrigen um das "Agreement concerning Journey Continuation in respect of International Passenger Traffic by Rail (AJC)", welches eben nicht öffentlich einsehbar ist. Nur sein Anhang II mit den Bestätigungsstempeln für die Verspätungen ist abrufbar.


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