? zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

Knochendochen, Montag, 15.03.2021, 17:58 (vor 1824 Tagen) @ RB18901

Danke für die schnelle Antwort! Sie droht es intern weiterzugeben und hätte besseres zu tun, da ich mich geweigert habe einen Produktübergang zu lösen. Hat jemand zufällig eine Stelle, wo man das nachlesen kann?

Hier: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

Dort steht eindeutig, dass man einen höherwertigen Zug nutzen darfst:

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte, beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen. Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.

Ein Sparpreis ist eine Fernverkehrsfahrkarte. Die Drohung seitens des Zugbegleiters würde dem Kundendialog inklusive Zugnummer und Datum mitteilen. Solche Inkompetenz muss Folgen haben.


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