60 Minuten oder "ab 60 Minuten"? (Fahrkarten und Angebote)

ICE619, München, Sonntag, 18.10.2020, 14:58 (vor 1978 Tagen) @ chriL999

Gelten nun 60 Minuten Verspätung oder "mehr als 60 Minuten" Verspätung?

Gemäß Bahn müssten ja bereits 60 Minuten Verspätung am Zielort ausreichen, oder?

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Ich stellte die Frage genau so mal an mehrere Organe, Verbünde, EVU ua an das Servicecenter Fahrgastrechte selbst und die Antwort war immer 60 Minuten.
Sprich mit 60 Minuten Verspätung wird entschädigt.
Insbesondere als Beispiel bei Anschlusszügen, die jede Std nur fahrn - gibt es also eine Entschädigung, wenn man den Anschlusszug verpasst aber dann den eine Std später nimmt und der dann pünktlich genau eine Std später am Zielort ankommt.
Dies hatte ich so auch schon öffters und wurde entschädigt.


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