Ergänzung (Allgemeines Forum)

Manitou, Montag, 12.10.2020, 23:43 (vor 1253 Tagen) @ Ost-Lok-Fan

Wenn allerdings ein Kind während der Schulzeit einen Schaden anrichtet, dann sind die Eltern befreit, da dann die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt.
Wenn ein Kind aus der Schule entweicht, müßte die Schule ebenfalls haften.


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