Strafe vs Schadensersatz (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Montag, 12.10.2020, 20:03 (vor 1264 Tagen) @ sfn17

Im bundesdeutschen Recht sind Strafrecht und Zivilrecht strikt getrennt.

Die Strafe ist dafür gedacht, konkret den einzelnen Täter als Menschen zu sanktionieren.

Die "meisten" Delikte sind straffrei (also keine Anwendung von Strafrecht).

"Trotzdem" muss man (meistens) eine Geldbuße entrichten und den verursachten Schaden ersetzen (Anwendung von Zivilrecht).

Man wird für die Herbeiführung einer Kernwaffenexplosion nicht(!) bestraft, aber haftet für die entstandenden "Schäden".

Das Kind ist nicht strafmündig, folglich wird z.B. in sein Führungszeugnis nichts eingetragen werden.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist keine Straftat, also kommen auch die Eltern nicht vor den Kadi. Eine (zivilrechtliche) Buße fällt wohl auch nicht an. Somit müssen die Eltern "nur" den Schaden ersetzen.

Es kann sogar dazu kommen, dass auch zivilrechtlich (Thema Schadenersatz) nichts läuft:

Bei der Frage der Haftpflicht des Kindes selbst kommt es auf dessen Einsichtsfähigkeit an. Siehe §828 BGB. Möglicherweise haftet das Kind also nicht. (Sollte es doch haften, könnte es auch später noch zahlen müssen, sobald es eigenes Geld verdient.)

Die Eltern können sich der Haftung entziehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Man kann ein Kind (ohne Verletzung der Aufsichtspflicht) durchaus bestimmte Wege und Handlungen selbständig und allein bewältigen lassen, wenn vorher alles darauf hindeutete, dass das Kind dem gewachsen ist und nicht überfordert wird.


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