Ergänzung (Allgemeines Forum)

Ost-Lok-Fan, Metropole Ruhr, Montag, 12.10.2020, 16:22 (vor 1254 Tagen) @ Garfield_1905

... aber irgendwie sind diese Formulierungen für mich als Laien ja immer noch ein bißchen 'schwammig'. Egal, ganz ungeschoren wird er wohl kaum davon kommen, vermute ich mal.

Das denke ich auch. Zur Aufsichtspflicht vielleicht noch diese Ergänzung, die sich mit dem verlinkten §828 BGB deckt:

Zitat:
"Bei der Schädigung Dritter durch ein Kind übernehmen die Eltern Haftung für alle Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten. Sind die Eltern privathaftpflichtversichert, übernimmt die Versicherung die Haftung für den entstandenen Schaden."

Dabei muss natürlich einwandfrei eine Verletzung nachgewiesen werden. Das obliegt nun den Ermittlern.

--
Gruß
Uwe


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