? zu Kulanzregeln bei Gruppenfahrscheinen (Allgemeines Forum)

Proeter, Montag, 01.06.2020, 17:04 (vor 1428 Tagen) @ Administrator

Hallo zusammen,

noch im Dezember habe einen Gruppenfahrschein für viele Personen gekauft, Reisedatum Mitte Juni. Die zugehörige Veranstaltung ist abgesagt, also kann ich mit dem Fahrschein nicht mehr viel anfangen. Auch ist es für Gruppe keine Alternative, einfach zu zum Zielort zu fahren.

Nun überlege ich, den (viele Hundert Euro teuren) Fahrschein wenigstens zu zweit zu nutzen. Nun gibt es ja diese nervige Regel, dass man sich per E-Mail zuvor eine neue Gruppenreservierung beschaffen muss. Lieber würden wir aber flexibel fahren, was bei nur zwei Reisenden auch kein Problem sein sollte. Daher folgende Fragen:

• Was passiert, wenn man ohne neue Reservierung mit dem Gruppenfahrschein im Zug angetroffen wird?
• Würde es alternativ akzeptiert, dass man sich eine gewöhnliche Reservierung (keine Gruppenreservierung beschafft)?
• Bestünden in den beiden vorgenannten Fällen Fahrgastrechte?

Inzwischen bekommt die DB ja viel Gegenwind für die sture Regel, Fahrkarten mit Reisedatum nach 4.5. nicht einmal gegen Gutschein zu erstatten. Vielleicht tut sich auch noch was an der Kulanz. Mal sehen.


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