FGR: Sinnlosigkeit der Fahrt (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Freitag, 29.05.2020, 00:01 (vor 2243 Tagen) @ Barbara

Also ich hab mich immer schon gefragt, wie die DB eigentlich Sinnlosigkeit im Sinne der Fahrgastrechte definiert.

Die EVU des Bundes haben da zu einer EU-VO eigentlich nichts zu definieren. Mir ist auch keine "DB-Definition" bekannt.

Ich hab mal für eine längere Fahrt Hin- und Rückfahrt an einem Tag gebucht. Aufgrund von Verspätungen habe ich nach ca. 90% der Fahrstrecke gewendet. Die von mir gewünschte Zeit für die Rückfahrt wäre nicht einzuhalten gewesen. Allerdings wäre ich am selben Tag sehr wohl noch nach Hause gekommen.
Ich war dann schon überrascht, dass ich dann den gesamten Fahrpreis erstattet bekommen habe.

Es kommt ja, wenn die Fahrt bereits angetreten wurde, lt. Artikel 16, Buchstabe a) der EG-VO 1371/2007 darauf an, dass die Fahrt (wenn vernünftigerweise von einer Ankunftsverspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag von mehr als 60 Minuten ausgegangen werden muss)

[...]nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist [...].

Die ursprünglichen Reisepläne des Fahrgastes dürften die beteiligten Beförderer nicht mit hinreichender Genauigkeit kennen.


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