Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?! (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Mittwoch, 27.05.2020, 12:06 (vor 2116 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von mmandl, Mittwoch, 27.05.2020, 12:10

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.


Richtig,
Wie bereits geschrieben: Mit einer Ankunftszeit um 4:20h hat die ganze Fahrt keinen Sinn ergeben.


Wie schon gesagt: Auf die Sinnlosigkeit kommt es überhaupt nicht an. Nicht durchgeführte Teile der Fahrt (bzw. bei gemeinsamer Buchung von Hin- und Rückfahrt auch die jeweils andere Fahrt) sind stets zu erstatten. Die Sinnlosigkeit ist nur entscheidend, wenn du auch eine Erstattung für zurückgelegte Teile möchtest sowie eine kostenlose Rückfahrt zum Ausgangspunkt.

Wenn hier Sinnlosigkeit zu prüfen wäre: Ich sehe hier keine Sinnlosigkeit. Eine um 4 Std. verspätete Ankunft begründet keine Sinnlosigkeit. Sinnlosigkeit erfordert, dass bestimmte Termine, Verabredungen, Flüge, Veranstaltungen etc. nicht mehr erreicht werden können. Das hast du bisher nicht behauptet. Die Sinnlosigkeit wegen Corona ist ebenfalls nicht entscheidend, da die Sinnlosigkeit gerade auf der Verspätung beruhen müsste. Das Verwendungsrisiko der Fahrt kannst du aber nicht auf das EBU abwälzen.


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