Erstattung des Fahrpreises (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Montag, 25.05.2020, 09:59 (vor 2119 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von Power132, Montag, 25.05.2020, 10:01

Die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist und sich den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen, ggf. auch den Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und nötigenfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof.

https://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UEberblick.22.0.html

Also einreichen, und warten wie entschieden wird. Wäre ideal, wenn wir eine Info bekämen, wies ausgegangen ist. ;-)

Gruß
Robert


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