Sinnlosigkeit ? (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Mittwoch, 27.05.2020, 14:57 (vor 2119 Tagen) @ 611 040

Diese Sinnlosigkeit einer Fahrt kann aber ja je nach Fahrtzweck auch schon bei 5min gegeben sein. Das kommt ja auf den Grund der Fahrt an:
Beispiele:
- Erreichen eines knappen Anschlusses zum (Fern/Reise)Bus
- Erreichen eines Sonderzuges
- Erreichen der Rückfahrt
- Termin der nicht warten kann
- etc...
Es gibt unzählige Gründe die man anführen könnte.
Rein theoretisch müsste man die Erstattung ja bei jeder Fahrt bekommen mit nunr etwas Verspätung.
Ich kenne mich ehrlich gesagt mit Erstattung auch nicht wirklich aus, da ich außer aufgehobener Zugbindung und Taxigutschein noch nie FGR in Anspruch genommen hab.
Mal abgesehen davon würde ICH niemals so knapp buchen wenn es wirklich wichtige Termine oder Sachen sind.
Klar bei reinen Entdeckungs-Fahrten mach ich das auch, aber da ists dann auch nicht so tragisch wenn ein Ziel nicht erreicht wird.

Grüße 611 040

Das stimmt, gleichwohl verlangt Art. 16 VO eine zu erwartende Verspätung von mehr als 60 Minuten. Wer knapper bucht, hat Pech gehabt.


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