Wieso nur günstiger? (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Dienstag, 25.02.2020, 22:37 (vor 1511 Tagen) @ JanZ

Ich bin der Meinung, dass Fahrkarten für dienstliche Fahrten durch das Unternehmen bezahlt werden können, Entschädigungen für Verspätungen aber den Reisenden für die Unannehmlichkeit entschädigen sollen, also ihm zustehen.

Ich auch, aber ich bin halt auch Laie.

und der Jurist sagt,

kommt drauf an :D

und was der Geschädigte eh nicht weiß..

Bisher hat das Finanzamt dem nicht widersprochen.

Kann es überhaupt das Einbehalten der Entschädigungen verbieten? Das könnte doch höchstens der Arbeitgeber, das Finanzamt kann das Ganze höchstens als geldwerten Vorteil besteuern. Und da ist nicht klar, worin der liegen soll, wenn es sich um einen Art Schadenersatz handelt.

Schadensersatz, den der Dienstherr erleidet.
Überlässt er dieses Entgelt einfach so seinem Arbeitnehmer, dann..

Der Arbeitgeber könnte das FGR-Entgelt einfordern von einem Arbeitnehmer. Dieser könnte dem widersprechen.
Das könnte dann vor Gericht landen und dort entscheidet dann ein Gericht, dass dieses dem Arbeitgeber zusteht.
Dieses ist so geschehen.

Insofern kann die Firma die Fahrkarte bezahlen und der Reisende Geld erhalten, wenn es zu einer Verspätung kam.

Aber auch nur dann (ja, ich weiß, ist bei der DB und insbesondere bestimmten Zügen nicht unwahrscheinlich ;-)).

Wie ist das mit dem Patienten, der eine FV-Fahrt unternimmt zu seinem vollstationären Klinikaufenthalt. Fahrtkosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Und die FGR-Entgelte?
Sozialgelder.
Und auch da können wir nochmal weitergehen und auf die 6 Mio Kunden des JobCenters beziehen, plus die weiteren der Sozialämter.
Zusätzliche Einkünfte, die anzurechnen sind?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum