Wieso nur günstiger? (Fahrkarten und Angebote)

Ösi, Dienstag, 25.02.2020, 21:24 (vor 2208 Tagen) @ JanZ

Kann es überhaupt das Einbehalten der Entschädigungen verbieten? Das könnte doch höchstens der Arbeitgeber, das Finanzamt kann das Ganze höchstens als geldwerten Vorteil besteuern. Und da ist nicht klar, worin der liegen soll, wenn es sich um einen Art Schadenersatz handelt.

Das Finanzamt könnte der Meinung sein, dass die Entschädigung dem Käufer der Fahrkarte, also der Firma, zusteht. Dann wäre die Entschädigung an den Reisenden entweder Lohn oder verdeckte Gewinnausschüttung. Dem wiederum entgegen steht, dass die Zahlung ja nicht von der Firma geleistet wird, sondern vom EVU.


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