Wegevorschrift verstehen (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 30.01.2020, 00:46 (vor 2237 Tagen) @ martarosenberg

... ansonsten ist mir auch neu, dass beim NV-Anteil eine Wegevorschrift steht, eigentlich gut, wenn Umwege in den NV-Anteil reingebucht werden und man diese Nachweisen moechte.

Ich halte das eher nicht für Absicht, sondern für einen Fehler. Denn es wird das "Wegbeschreibungs-Muster" für zuggebundene Tickets mit dem für Flextickets gemischt. oska hatte ja schon dargestellt, dass der "Flexteil" (hinter "NV") dem Laufweg des TGV bzw. (vermutlich) des gebuchten NV-Zuges entspricht. Aber sinnvoll und verständlich wäre es nur mit einem "innerdeutsche Strecke über" o.ä. nach "NV".

In Deinem Fall darfst Du _eigentlich_ nur direkt bis Zu Deinem Zielbahnhof fahren, da der Schlenker einen tarifwiedrigen Umweg darstellt. Im Zweifel gilt ggf. ...
Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

(so ungefähr in §6 Abs. 3 EVO)

Und in den internationalen Beförderungsbedingungen heißt es: "9.1.3 Der Reisende kann ... bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, die in Richtung auf das Fahrtziel durchfahren werden sollen. Für Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung sowie für Rund-, Kreuz-und Querfahrten ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich."

Da kannst du gerne behaupten, dass die DB eine Fahrkarte verkauft hat, die gemäß ihren eigenen Bestimmungen nicht zulässig ist ("tarifwidrig"). Wenn sie das aber doch getan hat, ist die Frage schon, ob der Kunde die umfangreichen Bestimmungen ausgiebig hätte studieren und die Eingabe seines Fahrtwunsches entsprechend hätte anpassen müssen.

so dass Du den regulaeren Preis (ohne Strafe) fuer den Schlenker nachzahlen muesstest.

Und im Gegenzug müsste die DB die Differenz zum Preis der Fahrkarte Paris - Karlsruhe, direkt mit ICE 9571, erstatten. Oder?!

Im vorliegenden Fall hat Euklid93 zwischen den Fernzügen absichtlich einen Aufenthalt in Karlsruhe eingebaut. Was aber, wenn das nicht der Fall ist und nur ein Zwischenstopp in Frankfurt gebucht wird (dabei Paris - Frankfurt ohne Umstieg). Welcher Unterschiedsbetrag wäre deiner Meinung nach dann zu zahlen?

Der erwähnte Passus in der EVO taugt einfach nicht für solche Fälle. Und das muss er eigentlich auch nicht, denn es gibt für Sparpreise keine gedruckten Preislisten wie zu Kaisers Zeiten.

Wobei mir gerade nicht klar ist, ob "Angebot der DB fuer die gewaehlte Verbindung zum Preis X" nicht Vorrang darueber hat.

Im Zweifel bestätigt das Eisenbahn-Bundesamt, dass die Fahrkarte gültig ist, eventuell aber erst nach langem Kampf.


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