Wegevorschrift verstehen (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Mittwoch, 29.01.2020, 09:43 (vor 2236 Tagen) @ Euklid93
bearbeitet von martarosenberg, Mittwoch, 29.01.2020, 09:44

... ansonsten ist mir auch neu, dass beim NV-Anteil eine Wegevorschrift steht, eigentlich gut, wenn Umwege in den NV-Anteil reingebucht werden und man diese Nachweisen moechte.

In Deinem Fall darfst Du _eigentlich_ nur direkt bis Zu Deinem Zielbahnhof fahren, da der Schlenker einen tarifwiedrigen Umweg darstellt. Im Zweifel gilt ggf.

§11 Abs. 2 Satz 1 EVO:
Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

so dass Du den regulaeren Preis (ohne Strafe) fuer den Schlenker nachzahlen muesstest.


Wobei mir gerade nicht klar ist, ob "Angebot der DB fuer die gewaehlte Verbindung zum Preis X" nicht Vorrang darueber hat.


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