Eisenbahn-Verordnung (Fahrkarten und Angebote)

N-M, Nürnberg, Mittwoch, 29.01.2020, 16:02 (vor 1542 Tagen) @ martarosenberg

§11 Abs. 2 Satz 1 EVO:


Man könnte denken, Du meinst mit EVO die Eisenbahn-Verkehrsordnung.


Ja, das dachte ich bisher auch, dass diese gemeint sei.

In der PDF-Datei steht

Bestimmungen der Eisenbahn-Verordnung(EVO)

Das ist also was anderes anscheinend.

Was ist die "Eisenbahn-Verordnung" genau?

Damit ist wohl schon die reguläre EVO gemeint. Allerdings enthält das PDF nicht primär die EVO, sondern die "Ausführungsbestimmungen der Eisenbahn (ABest)" des VRB (zu erkennen an der Fußzeile auf jeder Seite). Und die enthalten wohl (mehr oder weniger) wörtliche Auszüge aus der EVO, die in Fettdruck gekennzeichnet sind (erklärt im Vorwort).

Das scheint häufiger so gemacht zu werden, der AVV hat in seinen Beförderungsbedingungen ebenfalls Teile in Fettdruck, die nach Übernahme aus der EVO aussehen, auch wenn es dort nicht im Vorwort beschrieben wird.

Das Zitat "Sind Fahrpreise von Fahrausweisen unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten." hat übrigens schon was mit der EVO zu tun, nur dass es dort in § 6 Abs. 3 Satz 1 steht.


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