Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig (Fahrkarten und Angebote)

john.lennon, Mittwoch, 29.01.2020, 11:45 (vor 1549 Tagen) @ Henrik

Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz, unabhängig vom Fahrkartenwert. netto = brutto.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.

Hier von Schadenersatz zu sprechen, ist unsinnig. Eine Voraussetzung von Schadenersatz ist eine Pflichtverletzung des Schulders (welche dieser zu vertreten hat).

Hier liegt aber keine Pflichtverletztung vor. Der Fahrgast, der die Reise gegen 10€ Gebühr storniert, verletzt aber keine seiner Pflichten, sondern nimmt lediglich ein ihm im Vertrag zugesichertes Recht in Anspruch.

Es ist irregeleitet, aus der Stornierungsgebühr eine juristische Frage zu machen. Das ist primär eine ökonomische Frage.

Die Bahn bietet verschiedene Tickets an (flexibel, eingeschränkt flexibel, unflexibel).

Wenn jemand ein flexibles oder eingeschränkt flexibles Ticket (d.h., Sparpreis) rechtzeitig storniert, entsteht der Bahn ein ökonomischer Schaden. Und dieser hängt natürlich mit dem Ticketpreis zusammen (auch wenn es übermäßig vereinfachend wäre, den Schaden mit dem Ticketpreis oder einem fixen Anteil davon gleichzusetzen).


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