Stornogebühr Sparpreis DB nicht umsatzsteuerpflichtig (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Dienstag, 28.01.2020, 16:52 (vor 1541 Tagen) @ Henrik

DB-Sparpreis: Umtausch gegen einen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr, ab dem 1. Geltungstag: Stornierung nicht mehr möglich

Wieso sind die 10 Euro Stornierungsgebühren eigentlich nicht um 10% reduziert worden?

weil es nichts zu reduzieren gab.

Die Stornogebühr der Sparpreise unterliegt nicht der Umsatzsteuer (vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag).

und überhaupt.. wann war es je mal in jüngerer Zeit vorgesehen, geplant gewesen, die Umsatzsteuer auf Stornogebühren zu reduzieren?

D.h. die DB behält jetzt einfach einen größeren Anteil (brutto) vom Fahrpreis bei Stornierungen.
So kann man auch Geld verdienen.

Grundlage der Stornogebühr ist der Schadenersatz.
Dieser ist ja unverändert, von daher ist es nur plausibel, dass die Höhe der Stornogebühr auch nicht verändert wurde.

Grundlage ist eine Strafe, die in Relation zum Fahrkartenwert passen muss. Von mir auch aus "Schaden" bei der DB in Relation zum Ticketpreis (was auch sonst).
Wenn es vorher gepasst hat, passt es jetzt nicht mehr.


am Ticketpreis hat sich bei der DB hier nichts geändert, der ist gleich geblieben.

Ach, der von mir erwähnte Bruttopreis ist gleich geblieben? Da hab ich Neuigkeiten für dich.

Die DB behält keinen höheren Anteil ein.

Vom durchschnittlichen Bruttopreis schon. Mathematisch ist das so.


Nein, das ist weder mathematisch noch rechtlich so.
Die DB verdient hier nicht zusätztlich, wie von Dir unterstellt.

Beides falsch.

--
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