Es muss nur einen GrenzPUNKT geben! (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Donnerstag, 21.11.2019, 16:24 (vor 1608 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 21.11.2019, 16:26

Genau!
Aus dieser und anderen Veröffentlichungen ergibt sich, dass es zwischen VRR und VRS einen Grenzbahnhof geben muss, bis zu dem VRR-Fahrkarte und VRS-Fahrkarte gültig sind.

Woher nimmst du das mit dem GrenzBAHNHOF?
In der verlinkten Quelle steht:

"D.h. die Geltungsbereiche der beiden Tickets müssen in einem Punkt „anstoßen” oder „überlappen”."

Es muss also nur einen Punkt geben, keinen Bahnhof. Der Punkt, in dem die Gültigkeitsbereiche aneinander anstoßen, ist der Schnittpunkt der Tarifzonengrenzen mit der Fahrstrecke (im Beispiel von WindyCity ist es der Schnittpunkt der Stadtgrenze Langenfeld/Leverkusen mit der Bahnstrecke Düsseldorf-Köln: 51.071752, 6.957279 )

Mit anderen Worten:

Wer eine VRR-Fahrkarte hat, die mindestens von Düsseldorf Hbf bis Langenfeld gültig ist, und eine VRS-Fahrkarte, die mindestens von Langenfeld bis Köln Hbf gültig ist, kann ohne Bedenken von Düsseldorf bis Köln mit S 6, RE 1 oder RE 5 fahren.

Das stimmt zwar, allerdings hat die betreffende Person dann die Tarifzone Langenfeld doppelt bezahlt.

Nicht zulässig ist es, die Strecke zu fahren, wenn die VRR-Fahrkarte oder die VRS-Fahrkarte nicht bis zum Bahnhof Langenfeld gültig ist.

Dies stimmt nach der o.g. Quelle nur dann, wenn jene Fahrkarte, die nicht bis Langenfeld gilt, nicht mindestens bis Leverkusen (VRS) oder Düsseldorf (VRR) gilt.

Woher stammt deine Auslegung mit dem Grenzbahnhof?


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