Gleiches gilt auch rechtsrheinisch (Fahrkarten und Angebote)

WindyCity, Donnerstag, 21.11.2019, 15:39 (vor 2315 Tagen) @ Dr. Bahn

Es genügt, dass der Geltungsbereich der beiden Zeittickets unmittelbar aneinander anstößt.

Leider finde ich eine solche Regelung nicht mehr. Ich würde also die entsprechende Seite aus dem Tarif ausdrucken und so fahren. Unklarheiten in AGB gehen zu Lasten des Verwenders, insbesondere wenn sie von früheren Regelungen abweichen (würden).

Auf dem offiziellen Nahverkehrsportal des Landes NRW findet sich dieser Hinweis:

https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/nrw-tarif-von-a-z/fahrten-zwischen-verbundraeume...


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