Genau: Es muss einen Grenzbahnhof geben! (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Donnerstag, 21.11.2019, 16:08 (vor 2311 Tagen) @ WindyCity

Genau!
Aus dieser und anderen Veröffentlichungen ergibt sich, dass es zwischen VRR und VRS einen Grenzbahnhof geben muss, bis zu dem VRR-Fahrkarte und VRS-Fahrkarte gültig sind.

Mit anderen Worten:
Wer eine VRR-Fahrkarte hat, die mindestens von Düsseldorf Hbf bis Langenfeld gültig ist, und eine VRS-Fahrkarte, die mindestens von Langenfeld bis Köln Hbf gültig ist, kann ohne Bedenken von Düsseldorf bis Köln mit S 6, RE 1 oder RE 5 fahren. (Ist eine der beiden Fahrkarten keine Zeitkarte, muss sie bereits vor dem Einsteigen entwertet werden.)

Nicht zulässig ist es, die Strecke zu fahren, wenn die VRR-Fahrkarte oder die VRS-Fahrkarte nicht bis zum Bahnhof Langenfeld gültig ist.


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