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Gleiswechsel, Sonntag, 27.10.2019, 21:18 (vor 2338 Tagen) @ chriL999

Es ist sogar erlaubt, den Fernverkehr verfallen zu lassen und den Nahverkehr zeitlich vorzuziehen. Selbst dann kann es zu einer Verspätung der konkret gewählten Verbindung kommen und genau dann greifen selbstverständlich auch die Rechte aus den Fahrgastrechten.


Aber doch nicht bei Zugbindung.


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