Es ist aber dennoch nicht klar genug... (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 23.10.2019, 23:50 (vor 2344 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von brandenburger, Mittwoch, 23.10.2019, 23:50

Unklar bleibt aber, was gilt, sofern bereits VOR dem Antritt der Reise aufgrund der Fahrplanänderung eine Verspätung am Ziel von +20 Minuten zu erwarten ist - oder auch nicht, je nach Sichtweise.

(...)

Die Bahn könnte dagegen argumentieren, dass die Reise erstmal im gebuchten Zug mit der Zugbindung angetreten werden muss und erst dann aufgrund einer tatsächlichen Verspätung von + 20 Minuten am Ziel Änderungen im Reiseverlauf erfolgen dürfen.

Verwirrung entsteht, weil du in demselben Thread zwei verschiedene Szenarien vorgestellt hast.

In dem ersten jedenfalls war vorher schon klar, dass du den Nahverkehrszug in B nicht kriegen kannst. Pünktlich ankommen könntest du nur, wenn du im Fernverkehrszug sitzen bleibst, was deine Fahrkarte aber nicht vorsieht.

Von daher ist die Zugbindung logischerweise aufgehoben. Nicht erst ab B oder Die Bahn könnte argumentieren.

Okay, habe ich oben schon geschrieben, sorry für die Wiederholung.


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