Nochmal Sparpreis und Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Donnerstag, 24.10.2019, 16:13 (vor 1645 Tagen) @ Alexander

Woraus leitest du ab, dass automatisch, wenn keine Zugbindung vorliegt, die nächste Verbindung als Grundlage zu nehmen ist und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und DB? Es wird ja eine Buchung auf Basis einer Reiseverbindung, die der Kunde bewusst auswählt, getätigt.

Außerhalb der Zugbindung wird keine Verbindung Bestandteil des Vertragsverhältnisses, eben weil der Kunde die freie Wahl hat. Es steht ihm frei, die frühestmögliche Verbindung zu wählen und auf der Grundlage kann er seine fahrgastrechtlichen Ansprüche geltend machen.


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