FDGB-Reisen (Allgemeines Forum)

GibmirZucker, Sonntag, 21.07.2019, 23:57 (vor 2501 Tagen) @ Alter Köpenicker

Um hier nicht OT ganze Romane zu schreiben: aus Gesprächen mit Zeitzeugen und unter unvollständiger Akteneinsicht ein mir bekannter Fall rausgepickt: das Vergehen der Person bestand aus einer in der Öffentlichkeit begangenen verbalen Kritik an der offiziellen Darstellung der Ereignisse des 17. Juni und einigen zusätzlichen, von ihm bestrittenen, Aktionen gegen die sowjetischen Freunde. Dafür bekam er zwar einige Wochen Aufenthalt bin einer staatlichen Einrichtung, was aber selbst mit viel Sarkasmus nicht mit Urlaub gleichzusetzen ist. Trotz seines jugendlichen Alters. Jegliche Ferienplätze würden ihm und später seiner Familie verwehrt. Als er es einmal versuchte, auf private Basis Urlaub in Thüringen zu organisieren, wurde ihm zwei Tage vor Abfahrt untersagt, sogar seine Privatreise anzutreten.


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