Wichtig ist, was die Front denkt. (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 31.01.2019, 16:37 (vor 2614 Tagen) @ Power132

Wobei weder in den BB noch in den AGB eine Pflicht zur Nutzung eines IC-Ersatzzuges bei Ausfall eines ICE-Zuges im Falle der Zugbindung enthalten ist. Kein Zugpersonal kann sich also darauf berufen, sie können maximal interne Arbeitsanweisungen zu dem Sachverhalt heranziehen.

Da diese dem Kunden vor der Fahrt aber nicht bekannt sind, sind sie rechtlich unwirksam und somit geht jede Fahrpreisnachforderung in dem Fall ins Leere.


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