Die Zugbindung bezieht sich auf die Verbindung zu der Uhrzei (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Mittwoch, 30.01.2019, 23:38 (vor 2608 Tagen) @ falco

Wo steht denn, dass du Steckdosen und WLAN haben musst im ICE? Du hast einen Beförderungsvertrag. Der wird erfüllt indem ein Zug fährt. Immer diese Wichtigtuer.. Die unbedingt WLAN haben möchten und Steckdosen. Was habt ihr bloß früher gemacht? Und die DB Info kann es zwar machen... Aber sie ist nicht DB FV und die Regeln wissen im. Enddefekt die Zubs im Zug und nicht an der DB Info...

Falls sie so unwichtig sind, warum hat die Bahn diese Komfortmerkmale denn überhaupt verbaut? Zu hohe Steuerlast? Mal wieder besoffen beim jour fixe gewesen? Diese Argumentation ist doch lächerlich. Halbe Antriebsleistung? Wen juckts, vor 200 Jahren hat man doch auch kein Problem damit gehabt, von Bremen nach Hamburg 5 Stunden mit der Kutsche zu tingeln. Wie dekadent!

nun.. so groß war die Motivation bei der Bahn nun ja auch nicht, diese genannten Komfortmerkmale überhaupt zu verbauen. Beim WLAN geschah es auf Druck des Eigentümers, des CSU-geführten Verkehrsministeriums. Auch bei den Steckdosen hatte man die Zeichen der Zeit ganz gut verpennt.

Allein an diesen beiden technischen Einrichtungen wird man das auch schwer festmachen können.
Demnächst gibts WLAN und auch Steckdosen auch im IC - der gewaltige Komfortunterschied zwischen ICE & IC bleibt für den Fahrgast dann aber weiterhin bestehen. Und ist für die allermeisten Fahrgäste ja auch mitentscheidend, wieso sie den ICE buchen und nicht den IC, vgl. auch Beitrag von Paladin

Bleibt es beim selben ICE, kein Ausfall, keine Verspätung, aber WLAN geht nicht und die Steckdose auch nicht - auch dann wird der Beförderungsvertrag erfüllt.


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