Ellenlange Diskussionen im Forum dazu (Fahrkarten und Angebote)

idle2, Mittwoch, 30.01.2019, 16:09 (vor 2609 Tagen) @ Paladin

Abgesehen von der genannten Bestätigung - wenn mein Zug "ausfällt"; aber ein adäquater Ersatzzug (2 teiliger ICE = 2 teiliger ICE mit gleicher Anzahl 1.Kl ggf.) gestellt wird, dessen Abfahrts- und Ankunftszeiten analog des Originalzuges sind, gibt es meiner Meinung nach nicht ein Argument für eine Aufhebung der Zugbindung.
Bei einem Ersatz-IC hingegen sieht das ganze schon wieder anders aus.

Es ist Sache der DB "Ausfall" zu definieren und hat nichts mit dem bereitgestellten Ersatzzug zu tun.


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