Mitführpflicht Ausweis (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Sonntag, 13.01.2019, 17:20 (vor 1902 Tagen) @ schlaufuxxx
bearbeitet von JanZ, Sonntag, 13.01.2019, 17:22

Wenn eine unveränderte Farbkopie einer Urkunde eine Urkundenfälschung wäre, wären die Gefängnisse sehr voll.


Nö, weil eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wohl kaum der Regelfall ist.

Das Stilmittel der Übertreibung ist dir bekannt?

Richtig, zumal das Gesetz eine Absicht zur Täuschung voraussetzt, die ich hier nicht erkennen kann.


....und die Farbkopie ist, so scheisse, dass erkennbar ist, dass es sich nicht um das Original handelt...sondern um eine Kopie?
Gerade deswegen wird ja wohl Farbkopiert: Um den Anschein des Originals zu erwecken, also um zu täuschen. Ob tatsächlich ein Original vorhanden ist, kann / soll nicht weiter geprüft werden.

Worüber soll denn deiner Meinung nach getäuscht werden? Der Studentenausweis gilt nicht so lange, bis er auseinanderfällt, sondern so lange wie man eingeschrieben ist bzw. das Semester geht. Solange diese Voraussetzung gegeben ist, sehe ich auch keine Täuschung. Letztendlich entscheiden das aber weder du noch ich, sondern die Gerichte.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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