Mitführpflicht Ausweis (Allgemeines Forum)

schlaufuxxx, Sonntag, 13.01.2019, 12:57 (vor 1922 Tagen) @ JanZ

Wenn eine unveränderte Farbkopie einer Urkunde eine Urkundenfälschung wäre, wären die Gefängnisse sehr voll.

Nö, weil eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wohl kaum der Regelfall ist.

Richtig, zumal das Gesetz eine Absicht zur Täuschung voraussetzt, die ich hier nicht erkennen kann.

....und die Farbkopie ist, so scheisse, dass erkennbar ist, dass es sich nicht um das Original handelt...sondern um eine Kopie?
Gerade deswegen wird ja wohl Farbkopiert: Um den Anschein des Originals zu erwecken, also um zu täuschen. Ob tatsächlich ein Original vorhanden ist, kann / soll nicht weiter geprüft werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum