Einklagen? (Allgemeines Forum)

bahn.patient, Donnerstag, 04.10.2018, 11:11 (vor 2728 Tagen) @ brandenburger

Müsste man mal mit etwas Geld im Rücken und einem guten Anwalt prüfen, ob es lont sich durchzuklagen.

Denn diese Regelung finde ich jetzt wirklich kundenunfreundlich und abartig: "Wir bieten Dir alles aus einer Hand, aber falls was schiefgeht stehst Du alleine dumm da und wir lassen Dich im Regen stehen."


Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen dem, was ein Unternehmen in seinen FAQ von Vorneherein zusagt- da sind sie verständlicherweise vorsichtig, und dem was hinterher gemacht wird. Wie schon angedeutet wird in den meisten Fällen kulant entschieden, und wenn der Kunde seine Leistung kriegt, kann ihm egal sein ob aus Kulanz oder aus Verpflichtung.

Es lassen sich im Netz durchaus Fälle finden, wo der Fahrgast auf seinen Mehrkosten - jedenfalls teilweise - sitzen geblieben ist. Problematisch werden häufig nicht die großen Railteam- bzw. HOTNAT-Bahnhöfe (Köln, Brüssel, Paris etc.) sein, sondern verpasste Anschlüsse abseits der HGV-Magistralen, etwa nach Skandinavien oder Osteuropa (bzw. von dort zurück), vgl. etwa hier für Schweiz-Schweden mit NJ bis Hamburg. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass sich Fahrgäste auch gerne mal mit einem Gutschein über 50% der Schadenssumme abspeisen lassen.


Und wenn nicht, geht man den Rechtsweg. Auch da glaube ich, dass mehr drin ist als die FAQ sagen. Kein Unternehmen kann sich mit Fußnoten von Pflichten befreien, die gesetzlich festgelegt sind. Immerhin wird nachweisbar sein, dass man die Verbindung gleichzeitig und über den selben Anbieter gebucht hat (und eine durchgehende Fahrkarte nicht zu demselben Preis verfügbar war- logisch, sonst hätte man sie genommen).

Man sehe sich mal im Vergleich diesen Hilfetext bei Skyscanner an. Tatsächlich wird dort immer deutlich gekennzeichnet, wenn eine Verbindung gestückelte Flugtickets enthält. So kann jede/r selbst entscheiden, ob sie/er das Risiko eingehen möchte. Im Gegensatz zur Bahn gibt es hier meist durchgehend buchbare Alternativen (mögen sie auch teurer sein).

Da braucht man erst einmal auch nicht Geld und einen guten Anwalt, denn davor hat man ja die Schlichtungsstelle, die für den Kunden kostenlos ist. Und selbst wenn nicht, zu einem Rechtsanwalt gehen und den einen deutlichen Brief schreiben lassen, kostet meist auch nur einen zweitstelligen Betrag. Wer geringes Einkommen hat, kann auch Prozesskostenhilfe kriegen.

Ich vermute, dass wegen der SÖP kaum Fälle vor den ordentlichen Gerichten landen. Das liegt nicht nur an der Kostenfreiheit des Schlichtungsverfahrens für den Kunden, sondern vermutlich auch daran dass die allermeisten (begründeten) SÖP-Fälle im Sinne der Fahrgäste gelöst werden. Jedenfalls werden die Bahnunternehmen den Teufel tun, den selben Fehler zu machen wie die Airlines und die Frage der FGR bei gestückelten Tickets höchstrichterlich vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Der würde nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennen, dass hier ein Umgehungsgeschäft vorliegt, und im Sinne der Fahrgäste entscheiden.


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