Ja, da besteht Handlungsbedarf ... (Aktueller Betrieb)

Blaschke, Sonntag, 01.07.2018, 21:48 (vor 2861 Tagen) @ RhBDirk

Tach.

0,5 Glas(!)flasche mit Drehverschluß reichte.

Fürs "Take away" hinderlich und gefährlich.

Ja, da muss ein Gefahrenblatt mit ausgegeben werden. Der Kunde muss den Erhalt bestätigen.

Zur Not müssen ansonsten Schulungen für den Umgang mit GLASflaschen angeboten werden. Von VHS, Gastronomie und so. Und dann dürfen Glasflaschen nur noch an Inhaber einer Bescheinigung ausgegeben werden.


Schöne Grüße von jörg


Nicht auszudenken, was passieren kann. Die Glasflasche steht herum. Zwangsbremsung. Dann fliegt die Flasche durch die Scheibe. Direkt vor die Führerstandsscheibe des Gegenzuges. Dessen Lokführer erschrickt, übersieht das Haltesignal und entgleist wegen überhöhter Geschwindigkeit. Dummerweise ein Gefahrgutzug; hat radioaktives Material geladen. Fuhr grad auf einer Brücke. Ein Wagen stürzt auf die Autobahn, platzt auf. Fällt auf einen Gefahrgut-Lkw, dessen Tank ebenfalls aufplatzt und explodiert. Danach ist der gesamte Landkreis Geschichte. Unbewohnbar. Mit einem Krater, gegen den Garzweiler eine Pfütze ist.

Mit einer Plastikflasche wäre nix passiert.


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