Drei mal falsch (Allgemeines Forum)

Giovanni, Samstag, 26.05.2018, 13:07 (vor 2900 Tagen) @ musicus

1. Praxis
Auch bei Aktionssparpreisen wird bei Aufhebung der Zugbindung eine >Freigabe für den Nahverkehr erteilt.

Das ist durchaus diskutabel. Diverse NE-Bahnen sehen das anders.

Solange sie den DB-Tarif nicht anerkennen, ihr gutes Recht.

Auch mit Anerkennung des DB-Tarifs ist es ihr gutes Recht - denn die gesetzlichen Fahrgastrechte erlauben nur die Nutzung bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen (und dies wird von der DB Fernverkehr AG meist bestritten) und die BB Bahn erwähnen nur die Nutzung einer höheren Produtklasse - nicht aber einer niedrigeren Produtklasse oder produktklassenloser Züge.

Im Übrigen sollen sie in solchen Fällen dem Fahgast einfach ein Ticket verkaufen - Erstattung der Auslagen dann durch die Bahn.

Wichtig ist hierbei: Die 20min-Regel existiert im Gesetz nur für reine Nahverkehrsfahrscheine. Hat der Kunde einen Fernverkehrsfahrschein, ist er zwischen 20 und 59 Minuten an die Beförderungsbedingungen des ursprünglichen Unternehmens gebunden - und diese sehen ggf Einschränkungen oder gar keine Rechte vor.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum