Gleiche Regelung wie bei Taxifahrten (Allgemeines Forum)

tbsn, Würzburg, Samstag, 26.05.2018, 02:17 (vor 2898 Tagen) @ gus78
bearbeitet von tbsn, Samstag, 26.05.2018, 02:18

Soweit ich weiß wird der Flixtrain nur als 'alternatives Verkehrsmittel' wie z.B. auch ein Taxi (maximal 80 Euro) erstattet, wenn die entsprechenden Bedingungen der Fahrgastrechte erfüllt sind.


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