Ich sage: Nein. (Allgemeines Forum)

musicus, Freitag, 25.05.2018, 21:59 (vor 2901 Tagen) @ Frecciarossa

Da die zuständige Aufsichtsbehörde anderer Meinung ist

Was heißt "anderer Meinung"? Die "zuständige Aufsichtsbehörde" beaufsichtigt primär das Wohl der DB und ist daher in den allermeisten Fällen auch deren Meinung, das stimmt.

wird man das Geld im besten Fall nach einem Gerichtsverfahren erhalten, Ausgang höchst ungewiss.

Das ist das Dilemma. Marginale Streitwerte, Risiko für den Kunden>0 und damit auch größer als die strittigen Beträge, dazu noch das Talent der DB zu Bürokratisierung und Verfahrensverschleppung. Kundenbindung mal ganz anders.


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