Uhrzeitumstellung (Aktueller Betrieb)

micha_k, Marbach, Sonntag, 25.03.2018, 16:08 (vor 2935 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von micha_k, Sonntag, 25.03.2018, 16:09

Bei der anderen Zeitumstellung stehen diese Nachtzüge dafür einfach irgendwo eine Stunde rum (ev. kann es auch sein, dass wenn der Zug nach 02:00 Uhr nur noch Halte zum aussteigen hat, er bis zu einer Stunde früher sein Ziel


Das ist in Deutschland nicht erlaubt.
Züge dürfen vor Plan fahren,aber nicht vor der planmäßigen Ankunftseit abfahren.
So steht es in der Fahrdienstvorschrift.

Ist dem noch so?

Soweit ich es jetzt gefunden habe, wurde die Regelung, generell Reisezüge nicht vor Plan fahren zu dürfen, für Fahrdienstleiter (408.0261) mit Bekanntgabe 10 (gültig ab 10.06.2012) gestrichen - seit dem liegt es nur noch in der Verantwortung des Triebfahrzeugführers.
Das Verbot für den Triebfahrzeugführer, vor der planmäßigen Ankunftszeit abzufahren (408.0341A01), hat man mit der Umstrukturierung der FV (gültig ab 13.12.2015) gestrichen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum