Blöde EU - Blöder VT_601 ;-) (Aktueller Betrieb)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 30.01.2017, 08:47 (vor 3353 Tagen) @ ALR997

Paragraph 30 Absatz 1 der StVO stellt das "unnütze Herumfahren mit Belästigung Anderer" unter Strafe. In der Praxis schwer durchzusetzen aber praktisch ist es schon verboten ;-)

Die Frage ist aber, inwiefern da eine Belästigung anderer vorliegt. Es könnte ja auch einfach eine Bewegungsfahrt sein, weil das Fahrzeug sonst zu lange stehen würde...
Meine subjektive Belästigung durch die abgrundtiefe Häßlichkeit dieses Vorstadtpanzers mit Genitalersatzfunktion ist vermutlich strafrechtlich nicht maßgeblich. ;-)

Meinen Senf dazu gebende Grüße,
der Colaholiker

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