ÖBB Passkontrolle durch Zugbegleiter gemäß Sonderverordnung (Aktueller Betrieb)

ICE2020, Sonntag, 29.01.2017, 17:15 (vor 3354 Tagen) @ frank_le

Wer keine Berechtigung zum Grenzübertritt hat wird halt nicht mitgenommen - wo ist das Problem? Wenn man solche Personen an Bord hat werden diese am letzten Halt vor der Grenze bzw. ersten Halt nach der Grenze aus dem Zug geholt.

Das Problem dabei ist, dass Zugbegleitperson weder dafür geschult noch berechtigt ist, derartige hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen.


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