Blöde EU - Blöder VT_601 ;-) (Aktueller Betrieb)

ALR997, Montag, 30.01.2017, 00:29 (vor 3354 Tagen) @ GibmirZucker

Paragraph 30 Absatz 1 der StVO stellt das "unnütze Herumfahren mit Belästigung Anderer" unter Strafe. In der Praxis schwer durchzusetzen aber praktisch ist es schon verboten ;-)

Der Rest stimmt natürlich und ist vor allem ein Gesellschaftliches Problem.


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