Dann erklaer es doch bitte. (Fahrkarten und Angebote)

br752, Sonntag, 23.10.2016, 19:38 (vor 3443 Tagen) @ JeDi

*) Sag nicht der Name waere gleichzusetzen mit einer ID. Ein Name ist keine ID. Dann wuerde ich mich fragen warum jeder Bundesbuerger eine eindeutige Steuer ID bekommen hat, wenn der Name zur Identifikation ausgereicht haette.


Du hast doch die Definition einer ID-Karte nach BBPV grade mit zitiert?

Was moechtest du mir sagen? Was ist eine "ID-Karte nach BBPV"?


Bist du in der Lage, die Beiträge, die zu zitierst, auch zu lesen? => Es gibt weiterhin ID-Karten zu Onlinetickets.

Anscheinend bin ich nicht dazu in der Lage und es waere prima wenn du mich aufklaeren koenntest.

Ich sehe zu keinem Punkt, dass es bei der Buchung auf bahn.de noch eine ID gibt oder man eine ID angeben kann. Eine ID ist eine eindeutige Kennung. Ein Name ist keine eindeutige ID. Da kannst du z.B. mal einen Krankenhausarzt fragen.

Ein Name kann in vielfacher (rechtlich gleichgestellter) Schreibweise gueltig sein. Und eben da liegt das Problem bei Computern. Und darum geht es hier.

Selbst eine Unterschrift wie "A. Müller" und "Anton Müller" oder "Müller" wird, wenn sie von der gleichen Person kommt und nichts genaueres spezifiziert wurde, als rechtlich gleichgestellt anerkannt.

Du kannst bei der Bahn eine ID-Karte oder Ausweis benutzen um dich auszuweisen, aber die Schreibweise kann unterschiedlich sein.

Nomals die Frage: Wo bitte gibt man heute noch bei der Bahn eine ID an?


BR752


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